Home Fachinformatiker BWL

Buchführung Teil 1

Inhalt

Industrielles Rechnungswesen

Aufgaben und Bereiche

Aufgaben:

Dokumentationsaufgabe

Zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsfälle auf Grund von Belegen, die die Vermögenswerte, das Eigen- und Fremdkapital sowie den Jahreserfolg (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens verändern

Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften jährliche Rechenschaftslegung und Information der Unternehmenseigner, der Finanzbehörde und evtl. der Gläubiger (Kreditgeber) über die Vermögens-, Schulden- und Erfolgslage des Unternehmens (Jahresabschluss).

Kontrollaufgabe

Ausgestaltung des Rechnungswesens zu einem aussagefähigen Informations- und Kontrollsystem, das der Unternehmensleitung jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse sowie der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens ermöglicht.

Dispositionsaufgabe

Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle unternehmerischen Planungen und Entscheidungen, z. B. über Investitionen

 

 

Rechunungswesen

 

nach oben

Einführung in die Industriebuchführung

Bedeutung und Aufgaben der Buchführung

Buchführung ist:

 

Geschäftsfälle:

Ein Geschäftvorfall ist ein Vorgang unternehmerischen Handelns, der sich auf die Höhe oder Zusammensetzung des Vermögens und/oder Kapitals des Unternehmens auswirkt.

Sofern Tätigkeiten

nennt man sie Geschäftsfälle

 

Jedem Geschäftsfall mussein Beleg zugrunde liegen, der über

Auskunft gibt.

Der Beleg ist der Nachweis für die Aufzeichnung.

 

Warum Buchführung??

 

nach oben

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Buchführungspflicht

Die Buchführung erfüllt nicht nur Aufgaben für die Unternehmensleitung, sondern auch für den Staat im Interesse einer richtigen Ermittlung der Steuern. Letztlich dient eine ordnungsgemäße Buchführung auch dem Schutz der Gläubiger des Unternehmens. Es liegt daher nahe, dass sowohl das Handelsgesetzbuch (§238HGB) als auch die Abgabenordnung (§§140f. A=) den Unternehmer zur Buchführung verpflichten.

Nach Handelsrecht ist nur der Vollkaufmann zur Buchführung verpflichtet.

Nach Steuerrecht ist auch der Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß §238 HGB buchführungspflichtig ist. Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder andere Unternehmer, also auch Minderkaufleute, Handwerker u.a., zur Buchführung verpflichtet, der gemäß §141 AO eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

 

Die wichtigsten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

 

 

 

Nur eine ordnungsmäßige Buchführung besitzt Beweiskraft (§§258f. HGB)

Verstöße gegen die GoB sowie die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften können eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden zur Folge haben.
Mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wird bestraft, wer Jahresabschlüsse unrichtig wiedergibt oder verschleiert (§§§1 HGB; §§370f. AO)
Im Konkursfall können Verstöße gegen die GoB Strafverfolgung nach sich ziehen (§283 Strafgesetzbuch):

 

nach oben

Inventur, Inventar und Bilanz

Inventur

Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt:

 

Man unterscheidet:

 

Körperliche Inventur

Die körperliche Inventur ist mengenmäßige Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände z. B.

durch Zählen, Messen, Wiegen und notfalls durch Schätzen

 

Buchinventur

Die Buchinventur erstreckt sich auf all nichtkörperlichen Gegenstände z. B.

alle Arten von Schulden sind wertmäßig festzustellen und nachzuweisen.

Im Rahmen dieser buchmäßigen Bestansaufnahme werden häufig auch Saldenbestätigungen bei Kunden und Lieferern eingeholt.

 

Anlagenkartei

Die jährliche körperliche Bestandaufnahme des beweglichen Anlagevermögens (Maschinen, Fahrzeuge u.a.) entfällt, wenn für jeden Anlagengegenstand eine gesonderte Anlagenkarte geführt wird, die folgende Angaben buchmäßig ausweist:

 

Inventurvereinfachungsverfahren

Die Bestandaufnahme ist mit erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.

Folgende Verfahren zur Vereinfachung sind nach § 241 HGB erlaubt:

 

Wertfortschreibung Wertrückschreibung

Wert am Tag der Inventur (15. 10.)

+ Wert der Zugänge vom 15. 10. - 31. 12.

- Wert der Abgänge vom 15. 10. - 31. 12.

= Wert am Abschlussstichtag 31. 12

Wert am Tag der Inventur 28. 02.

- Wert der Zugänge vom 01. 01. - 18.02

+ Wert der Abgänge vom 01. 01. - 18.02

= Wert am Abschlussstichtag 31. 12.

 

 

 

Inventar

Ausführliches Bestandsverzeichnis, dass alle Vermögensteile und Schulden einen Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist.

Inventar ist das Ergebnis der Inventur. Inventare sind 10 Jahre geordnet aufzubewahren.

Das Inventar besteht aus drei Teilen:

Vermögen

Schulden

Eigenkapital

 

Vermögen

Die Vermögensgegenstände werden nach Liquidität geordnet, also nach dem Grad, wie schnell sie in Geld umgesetzt werden können.

Das Vermögen wird in zwei Gruppen gegliedert:

 

Das Umlaufvermögen verändert sich ständig.

 

 

Ermittlung des Eigenkapitals (Reinvermögen)

Vom Vermögen werden die Schulden abgezogen.

   Summe des Vermögens

- Summe der Schulden

= Eigenkapital

 

Inventur = Bestandsaufnahme > Inventar = Bestandsverzeichnis

Inventar = Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses

 

nach oben

Erfolgsermittlung durch Kapitalvergleich

Auf der Grundlage des Inventars lässt sich auf einfache Weise der

Erfolg des Unternehmens

ermitteln. Dies geschieht durch Eigenkapitalvergleich.

Man vergleicht des Eigenkapital am Ende Des Geschäftsjahres mit dem vom Anfang.

Der Vergleich ergibt entweder eine Mehrung oder eine Minderung des Eigenkapitals.

Eigenkapitalmehrung = Gewinn

Eigenkapitalminderung = Verlust

 

Privatentnahmen

 

Kapitaleinlagen

Erfolgsermittlung durch Kapitalvergleich

Gewinn
Verlust
Eigenkapital am Ende des Jahres
980.000,00
610.000,00
-Eigenkapital am Anfang es Jahres
820.000,00
690.000,00
= Kapitalmehrung bzw. -minderung
160.000,00
-80.000,00
     
+Privatentnahmen (Geld, Waren)
+48.000,00
+36.000,00
 
208.000,00
 
- Neueinlagen (z.B. aus Erbschaft)
-68.000,00
-44.000,00
   
-26.000,00
Gewinn bzw. Verlust
140.000,00
-70.000,00

 

nach oben

Bilanz

 

Inhalt der Bilanz

Aktiva
Bilanz
Passiva
Vermögensformen Vermögensquellen
Aktivseite zeigt die Formen des Vermögens Passivseite zeigt die Herkunft des Vermögens
Anlagevermögen
12.000.000,00
Eigenkapital
14.000.000,00
Umlaufvermögen
8.000.000,00
Fremdkapital
6.000.000,00
Vermögen
20.000,000,00
Kapital
20.000.000,00
Wo ist das Kapital angelegt? Woher stammt das Kapital?

 

Bilanzgleichung

Vermögen = Kapital

Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital

Eigenkapital = Vermögen - Fremdkapital

Fremdkapital = Vermögen - Eigenkapital

 

Vergleich Inventar und Bilanz

 

Wann wird eine Bilanz aufgestellt?

 

 

 

Quelle
Industrielles Rechnungswesen IKR
von Schmolke/Deitermann Winklers Verlag

BWL Lernsoftware Interaktiv (sehr empfehlenswert)
Lernprogramm Buchführung Version 1.01
Prof. Dr. Otto K. Ferstl, Universität Bamberg
Prof. Dr. Peter U. Kupsch, Universität Bamberg

Inbit, Paderborn


© Petra Budde creative IT work